Landesmusikrat Niedersachsen e.V.

Übungsleitung

Förderung der musikalischen Übungsleitung für Ensembles der instrumentalen und vokalen Laienmusik

Anträge für das Jahr 2023 konnten bis 30.06.2023 gestellt werden. Die Antragstellung für 2024 wird ab dem 01.05.2024 an dieser Stelle freigeschaltet.

Die Förderung von Übungsleiter*innen durch die Förderung der musikalischen Übungsleitung ist ein bewährtes Instrumentarium, um mit Hilfe einer Anreizfinanzierung zu einer Verbesserung der Qualität im Laienmusikbereich beizutragen. Seit Jahren werden Orchester und Chöre in Niedersachsen durch einen Zuschuss zu den Honoraren von musikalischen Übungsleitern gefördert.
Grundlage für die Förderung ist § 19 Niedersächsisches Glücksspielgesetz (NGlüSpG) vom 17.12.2007 (Nds. GVBl. 2007, S. 756). Nach § 19 Abs. 5 NGlüSpG regelt eine Verordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur das Antragsverfahren.

Die Finanzhilfe beträgt im Kalenderjahr insgesamt 116.250,- Euro.
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 des NGlüSpG kann sich der o.g. Betrag erhöhen, wenn die Landeseinnahmen eines Kalenderjahres aus Glücksspielabgaben einen bestimmten Betrag überschreiten. Im Jahr 2020 lag dieser Betrag bei 24.666,74 Euro.
Der Landesmusikrat bearbeitete im Jahr 2020 insgesamt 403 Anträge (2019 = 443). Die maximale Finanzhilfe pro ÜbungsleiterIn betrug 307,00 Euro (2019 = 268,92 Euro).

Informationen zur Antragstellung

Seit dem Jahr 2019 wird die Antragstellung zur Förderung der musikalischen Übungsleitung ausschließlich online erfolgen. Ziel ist eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit, die Einsparung von Papierressourcen und Portokosten sowie eine lückenlose Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen Daten.

Sie werden von unserer Seite Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Felder, die mit einem roten Stern (*) markiert sind, müssen ausgefüllt werden. Sollten Sie dies dennoch einmal vergessen, weist Sie die Seite darauf hin. Sofern Sie eine Teilnahmebescheinigung (Lizenzverlängerung) oder ein Zeugnis (Ersteintrag in die Lizenzliste) mitsenden müssen, können Sie dies wie gewohnt per Post oder E-Mail an uns tun.

Wir hoffen, Ihnen die Antragstellung durch unser Angebot zu vereinfachen und haben uns Mühe gegeben, dass Sie die Felder aus dem alten Antrag wiedererkennen und problemlos ausfüllen können.

Sollten Sie dennoch Probleme technischer oder inhaltlicher Natur haben, wenden Sie sich gerne an uns per E-Mail oder Telefon.

Kontakt

Allgemeine Informationen

Hinweise zur Antragsstellung
(bitte unbedingt lesen!)
Fördergrundsätze Vokal
(für Chöre)
Fördergrundsätze Instrumental
(für Orchester, Spielmannszüge usw.)

Dokumente zur Verlängerung der Übungsleitungs-Lizenz

Vorlage einer Selbstauskunft zur Verlängerung des Lizenzeintrags für selbständige Musikpädagogen: