| 26.04.2008 | Gifhorner Erklärung zur Zukunft der KONTAKTSTELLEN MUSIK |
Der Landesmusikrat hat sich auf seiner Fachtagung am 26. April 2008 im Gifhorner Schloss intensiv mit der Entwicklung und den Perspektiven der Kontaktstellen Musik beschäftigt. In der „Gifhorner Erklärung“ stellt der Landesmusikrat fest, dass der Prozess zur Konsolidierung und regionalen Verankerung der Kontaktstellen sowie die Neugründung von Kontaktstellen Musik noch nicht abgeschlossen sei. Die Landesförderung der Kontaktstellen war von Anfang an als Anschubmaßnahme mit degressiver Mittelzuweisung konzipiert. Die Förderrolle der Landschaften für die Kontaktstellen sowie die Mitsprachemöglichkeit der Kontaktstellen bei der Planung der Kulturförderung der Landschaften ist noch ungeklärt und bedarf noch weiterer Verhandlungen. Folgende Vorschläge für die zukünftige Entwicklung der Kontaktstellen Musik in Niedersachsen wurden verabschiedet: Das Land sollte per Zielvereinbarung oder Vertrag mit den Landschaften festlegen, dass davon auch Projekte der Kontaktstellen Musik verpflichtend gefördert werden sollen. Vorgeschlagen wird ein jährlicher Festbetrag von 5.000,- Euro pro Kontaktstelle als verlässliche Zuweisung zur Verfügung zu stellen. Am Ende des Jahres wird per Verwendungsnachweis abgerechnet. Fortbestand der Fachkommission Kontaktstelle Musik als Gremium u.a.
Die vollständige Erklärung kann von der Homepage des Landesmusikrates als PDF-Datei runtergeladen werden: www.lmr-nds.de/_downloads/gifhorner-erklaerung.pdf |
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